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AGB
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Confiserie Rabbel GmbH und ihren Kunden. Sie sind so formuliert, dass beide Seiten einen reibungslosen und vertrauensvollen Geschäftsverkehr vollziehen können.
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für die zwischen der Confiserie Rabbel GmbH und dem Käufer abgeschlossenen Verträge gelten ausschließlich die nachstehend aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mit der Bestellung erkennt der Käufer diese Bedingungen an. Alle unsere Angaben verstehen sich völlig freibleibend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers erkennt die Confiserie Rabbel GmbH nicht an, es sei denn, sie hätte ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Das gilt auch dann, wenn die Confiserie Rabbel GmbH die Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Käufers vorbehaltlos ausführt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Die Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer und vorbehaltlich etwaiger behördlicher Sondersteuergesetze. Sämtliche Preise und Aufträge sind freibleibend. Zur Berechnung kommen die bei Vertragsabschluß aktuellen gültigen Preise. Die Mindestabnahme pro Bestellung beträgt 25 €. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden. Die Lieferzeit beträgt ca. 14 Tage ab Bestellungseingang, es sei denn ein späteres Lieferdatum wurde gewünscht. An einseitig durch den Käufer gesetzte Lieferfristen ist die Confiserie Rabbel GmbH nicht gebunden. Aufgrund der Wärmeempfindlichkeit unserer Produkte kann eine Bestellung nur unterhalb einer Außentemperatur von + 20 Grad Celsius versendet werden. Alternativ kann eine Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt ohne Mehrkosten erfolgen, sobald sie temperaturbedingt möglich ist. Eine Bestätigung der Bestellung erfolgt nicht. Für Porto und Verpackung werden 5 € pro Sendung innerhalb Deutschlands erhoben. Beim Versand außerhalb Deutschlands werden die Kosten für Päckchen/Pakete, Verpackung sowie Zölle gesondert berechnet. Im Falle der Versendung der Ware liegt die Wahl des Beförderungsunternehmens allein im Ermessen der Confiserie Rabbel GmbH. Im unternehmerischen Verkehr geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des Untergangs der Ware mit deren Übergabe an das Transportunternehmen auf den Käufer über, eine Transportversicherung ist durch den Käufer einzudecken. Die Confiserie Rabbel GmbH ist - soweit dem Käufer zumutbar - zur Teillieferung berechtigt. Alle Fälle höherer Gewalt geben uns das Recht, die vertragliche Lieferfrist um die Zeit der Verhinderung hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, so haben wir das weitere Recht, bestehende Abschlüsse ohne weiteres aufzuheben. Alles dieses ohne Entschädigungspflicht dem Käufer gegenüber. Die Ausübung dieser Rechte ist nicht von dem Nachweis abhängig, dass das eingetretene Ereignis die Erfüllung unmöglich gemacht oder beschwert hat.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Rechnung liegt der Lieferung bei und ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Kommt der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht fristgemäß nach, behält sich die Confiserie Rabbel GmbH vor, die Forderung nach der ersten Mahnung an ein Inkassounternehmen (z.B.: Creditreform) zur Einziehung zu übergeben. Die Confiserie Rabbel GmbH ist berechtigt, etwaige Mahn- und Inkassokosten, Kosten von Rückbelastungen oder sonstige Kosten einer nicht ordnungsgemäßen Zahlung dem Käufer in Rechung zu stellen. Ab Beginn des Verzugs schuldet der Besteller der Confiserie Rabbel GmbH zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Bei Verbrauchern beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsreform auf 8 % über dem Basiszinssatz erhöht.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben Eigentum der Confiserie Rabbel GmbH bis sämtliche Forderungen, die diese gegen den Käufer hat, beglichen sind. Hierunter fallen alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen, einschließlich künftiger Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen.
§ 5 Abnahmebedingungen
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Confiserie Rabbel GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt. Dem Käufer steht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß zu, da die Ware schnell verderben kann.
§ 6 Beanstandungen
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften untersucht hat. Sichtbare Transportschäden sind durch das Transportunternehmen schriftlich zu bestätigen. Offensichtliche Mängel der Ware sind der Confiserie Rabbel GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Sichtbarwerden schriftlich oder per Fax anzuzeigen und die Ware an die Confiserie Rabbel GmbH im Originalkarton zur Prüfung zurückzusenden. Die Prüfung der zurückgesandten Ware auf das Vorliegen von Mängeln oder Fehlern obliegt den Prüfungsbeauftragten der Confiserie Rabbel GmbH. Für Witterungsschäden haftet die Confiserie Rabbel GmbH nicht. Um höchste Qualität und Frische der Produkte zu gewährleisten, behält sich die Confiserie Rabbel GmbH das Recht vor, erst nach Auftragseingang mit der Fertigung der gewünschten Ware zu beginnen. Bei einer kühlen und konstanten Temperatur + 15 Grad Celsius sind die Artikel laut MHD-Auszeichnung haltbar. Schadensersatzansprüche gegen die Confiserie Rabbel GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind nur möglich, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrerseits vorliegt oder wenn der Ware bestimmte Eigenschaften fehlen, die von der Confiserie Rabbel GmbH ausdrücklich zugesichert wurden.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz solcher Schäden beschränkt, die die Confiserie Rabbel GmbH bei Vertragsschluss aufgrund von für sie erkennbaren Umständen als mögliche Folge hätte voraussehen müssen (vertragstypische Schäden), soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 8 Änderungen und abweichende Vereinbarungen
Änderungen am Sortiment sowie Gewichtsabweichungen bleiben vorbehalten. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Vertragsbeziehungen zwischen der Confiserie Rabbel GmbH und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der internationalen Kaufgesetze. Im unternehmerischen Verkehr ist Tecklenburg Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Tecklenburg.
§ 11 Nichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine sog. salvatorische Klausel ("Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.") sollte nicht in den AGBs stehen, sondern als Individualvereinbarung verhandelt werden.
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